Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OpCapita Consumer Opportunities Fund, L.P.; Reiner Appelrath-Cüpper Nachf. GmbH - BWB/Z-3077 | Bundeswettbewerbsbehörde

OpCapita Consumer Opportunities Fund, L.P.; Reiner Appelrath-Cüpper Nachf. GmbH

BWB/Z-3077

03.06.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​OpCapita Consumer Opportunities Fund, L.P. (Guernsey, Kanalinseln) beabsichtigt, indirekt 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Reiner Appelrath-Cüpper Nachf. GmbH (Köln, Deutschland) zu erwerben. OpCapita ist in Österreich Eigentümerin der NKD-Gruppe (Textil-Discount-Geschäfte). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzelhandel mit Damenoberbekleidung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.07.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.07.2016 weggefallen.

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