Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Atlas Copco AB; Oerlikon Gruppe - BWB/Z-3071 | Bundeswettbewerbsbehörde

Atlas Copco AB; Oerlikon Gruppe

BWB/Z-3071

31.05.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Atlas Copco AB (Stockholm, Schweden) beabsichtigt durch ihre 100%igen Tochtergesellschaften den Erwerb von 100% der Anteile an der Oerlikon Leybold Vacuum GmbH, der Oerlikon Real Estate GmbH (beide Köln, Deutschland) und der Oerlikon Leybold Vacuum USA Inc. (Wilmington, Delaware, USA) von der Oerlikon Deutschland Holding GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Vakuumpumpen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.06.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.06.2016 weggefallen.

zurück zur Übersicht