Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ardian Holding S.A.S.; Hypred S.A.S. - BWB/Z-3069 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ardian Holding S.A.S.; Hypred S.A.S.

BWB/Z-3069

30.05.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Ardian Holding S.A.S. (Frankreich) beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Hypred S.A.S. (Frankreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft professionelle Hygieneprodukte für Landewirte, insbesondere für Milchbauern sowie für die Lebensmittelindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.06.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.06.2016 weggefallen.

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