Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rutland Partners LLP; Walstead Investments Limited; Walstead Capital Limited; Let's Print Holding AG - BWB/Z-3061 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rutland Partners LLP; Walstead Investments Limited; Walstead Capital Limited; Let's Print Holding AG

BWB/Z-3061

24.05.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Von Rutland Partners LLP (London, Vereinigtes Königreich) gemanagte Fonds beabsichtigen, mittelbar eine Beteiligung von mehr als 50% an Walstead Investments Limited (Essex, Vereinigtes Königreich), Walstead Capital Limited (London, Vereinigtes Königreich) und an Let's Print Holding AG (Neudörfl, Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Illustrationsdruck.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.06.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.06.2016 weggefallen.

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