Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ProSiebenSat.1 Commerce GmbH; Stylight GmbH - BWB/Z-3058 | Bundeswettbewerbsbehörde

ProSiebenSat.1 Commerce GmbH; Stylight GmbH

BWB/Z-3058

19.05.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die ProSiebenSat.1 Commerce GmbH beabsichtigt, durch den Erwerb weiterer rund 77,92% der Anteile an der Stylight GmbH künftig alleinige Kontrolle über die (Ziel)Gesellschaft auszuüben. Die Transaktion betrifft Online-Vermittlungsplattformen (Internetmarktplätze) für Mode- und Modeaccessoires sowie Möbel und Wohnaccessoires.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.06.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.06.2016 weggefallen.

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