Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sun Capital Partners VI, L.P.; Aterian Burner Systems International, lnc. - BWB/Z-3055 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sun Capital Partners VI, L.P.; Aterian Burner Systems International, lnc.

BWB/Z-3055

17.05.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Sun Capital Partners VI, L.P. (USA) beabsichtigt, indirekt durch Robertshaw Holdings S.a.r.l. (USA) alleinige Kontrolle über Aterian Burner Systems International, lnc. (USA) zu erwerben. Die Transaktion betrifft die Erzeugung und den Vertrieb von Gassystemen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.06.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.06.2016 weggefallen.

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