Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft; PricewaterhouseCoopers Holding GmbH; PwC Strategy& (Germany) GmbH; PwC Strategy& (Austria) GmbH; PwC Strategyand (Switzerland) GmbH - BWB/Z-3054 | Bundeswettbewerbsbehörde

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft; PricewaterhouseCoopers Holding GmbH; PwC Strategy& (Germany) GmbH; PwC Strategy& (Austria) GmbH; PwC Strategyand (Switzerland) GmbH

BWB/Z-3054

13.05.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland, und PricewaterhouseCoopers Holding GmbH, Schweiz, beabsichtigen, auf vertraglicher Grundlage die gemeinsame Kontrolle über PwC Strategy& (Germany) GmbH, Deutschland, PwC Strategy& (Austria) GmbH, Österreich, und PwC Strategyand (Switzerland) GmbH, Schweiz, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von Managementberatungsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.06.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.06.2016 weggefallen.

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