Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Huwa Finanz- und Beteiligungs AG; Josef Pircher BeteiligungsGmbH; INHAUS Handels GmbH - BWB/Z-3051 | Bundeswettbewerbsbehörde

Huwa Finanz- und Beteiligungs AG; Josef Pircher BeteiligungsGmbH; INHAUS Handels GmbH

BWB/Z-3051

11.05.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Huwa Finanz- und Beteiligungs AG, Heerbrugg, Schweiz ("HUWAG"), und Josef Pircher BeteiligungsGmbH, Bregenz, Österreich ("Josef Pircher"), beabsichtigten ihre jeweilige 33,3%-Beteiligung an INHAUS Handels GmbH, Hohenems, Österreich ("INHAUS"), auf jeweils 50% zu erhöhen. Zukünftig halten HUWAG und Josef Pircher daher jeweils 50% an und gemeinsame Kontrolle über INHAUS. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sanitär- und Heizungsgroßhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.06.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.06.2016 weggefallen.

zurück zur Übersicht