Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Scholz Austria Holding GmbH; Kovosrot Group CZ a.s. - BWB/Z-3043 | Bundeswettbewerbsbehörde

Scholz Austria Holding GmbH; Kovosrot Group CZ a.s.

BWB/Z-3043

04.05.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Scholz Austria Holding GmbH (Wien) beabsichtigt, 100% der Anteile an der Kovosrot Group CZ a.s. von der Scholz Austria GmbH zu erhalten und dadurch ihre Kontrolle von derzeit gemeinsamer Kontrolle auf alleinige Kontrolle auszubauen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel, die Sammlung und Aufbereitung von Eisen- und NE-Metallschrott (Edelstahl-, Kupfer-, Aluminium-, Messing- und Bleischrott).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.06.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2016 weggefallen.

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