Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Parker Hannifin Corporation; Jäger-Unternehmensgruppe - BWB/Z-3042 | Bundeswettbewerbsbehörde

Parker Hannifin Corporation; Jäger-Unternehmensgruppe

BWB/Z-3042

03.05.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Parker Hannifin Corporation (Cleveland, Ohio, USA) beabsichtigt durch zwei 100%ige indirekte Tochterunternehmen i) Parker Hannifin (Gibraltar) Acquisitions Limited und ii) Parker Hannifin Gebaeudeverwaltung zwei GmbH & Co KG (Bielefeld, Deutschland), bestimmte Vermögenswerte unmittelbar von der Arnold Jäger Holding GmbH (Hannover, Deutschland) und sämtliche Geschäftsanteile an der Jäger Automobil-Technik GmbH (Hildesheim, Deutschland) und an der Jaeger Automotive Polska Sp. z.o.o. (Gryfino, Polen) und Vermögensgegenstände des 2-K-Spritzgussbetriebs der Jaeger-Unitek Sealings Solutions Inc. (La Porte, Indiana, USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Bauteile und Subsysteme aus Gummi, Plastik und Mehrkomponenten aus zwei oder mehr Polymeren, beispielsweise Gummi und Plastik, für die Kfz-Industrie (Autozulieferindustrie).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.05.2016 weggefallen.

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