Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Homair Vacances SAS; European Camping Group B.V.; Dansk Fri Ferie A/S - BWB/Z-3039 | Bundeswettbewerbsbehörde

Homair Vacances SAS; European Camping Group B.V.; Dansk Fri Ferie A/S

BWB/Z-3039

29.04.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 100% der Anteile und alleinige Kontrolle über European Camping Group B.V. (Niederlande), Dansk Fri Ferie A/S (Dänemark), Frieferie Formidling Aps (Dänemark) und DO IT ApS (Dänemark) durch Homair Vacances SAS (Frankreich) und anschließender Verkauf von Dansk Fri Ferie A/S. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Outdoor-Tourismus.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.05.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.05.2016 weggefallen.

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