Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Grupo Calcinor, S.L.; Baumit Beteiligungen GmbH; Eurofillers Holding GmbH
BWB/Z-3038
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die avisierte Transaktion besteht aus der Beteiligung der Baumit Beteiligungen GmbH, einer indirekte Tochtergesellschaft der Schmid Industrieholding G.m.b.H. und der Grupo Calcinor, S.L. an der Eurofillers Holding GmbH, deren derzeitige alleinige Gesellschafterin die Baumit Beteiligungen GmbH ist. Grupo Calcinor, S.L. und Baumit Beteiligungen GmbH werden künftig jeweils zur Hälfte Anteile an der Eurofillers Holding GmbH halten und gemeinsame Kontrolle ausüben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Industrieminerale.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.05.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.05.2016 weggefallen.