Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AmoGi AcquiCo GmbH; Anthea 1 GmbH - BWB/Z-3035 | Bundeswettbewerbsbehörde

AmoGi AcquiCo GmbH; Anthea 1 GmbH

BWB/Z-3035

28.04.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​AmoGi AcquiCo GmbH (München, Deutschland), ein neu gegründetes Akquisitionsvehikel, beabsichtigt sämtliche Anteile an der Anthea 1 GmbH (Obertshausen, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Echtschmuck.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.05.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.05.2016 weggefallen.

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