Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Special Situations Venture Partners III, L.P.; Special Situations Venture Partners III Structured, L.P.; Kieran Investment GmbH & Co. KG; ScholzAlu Stockach GmbH - BWB/Z-3024 | Bundeswettbewerbsbehörde

Special Situations Venture Partners III, L.P.; Special Situations Venture Partners III Structured, L.P.; Kieran Investment GmbH & Co. KG; ScholzAlu Stockach GmbH

BWB/Z-3024

18.04.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von alleiniger Kontrolle über ScholzAlu Stockach GmbH (Deutschland) sowie weiterer Vermögenswerte durch Special Situations Venture Partners III, L.P. und Special Situations Venture Partners III Structured, L.P. (beide mit Sitz auf den Kanalinseln) und Kieran Investment GmbH & Co. KG (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Aluminiumlegierungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.05.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.05.2016 weggefallen.

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