Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Zementwerk Leube GmbH; Neuhauser Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-3023 | Bundeswettbewerbsbehörde

Zementwerk Leube GmbH; Neuhauser Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-3023

15.04.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Zementwerk Leube GmbH (5083 Gartenau-St. Leonhard, Österreich) beabsichtigt, 26% Geschäftsanteile an der Neuhauser Gesellschaft m.b.H. (5120 St. Pantaleon, Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Sortierung und Aufbereitung getrennt erfasster Altstoffe und anderer Abfälle, insbesondere zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen aus Kunststoff.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.05.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.05.2016 weggefallen.

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