Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Walstead Investments Limited; Walstead Capital Limited; Let's Print Holding AG - BWB/Z-3020 | Bundeswettbewerbsbehörde

Walstead Investments Limited; Walstead Capital Limited; Let's Print Holding AG

BWB/Z-3020

12.04.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Mark Scanlon, Richard Fookes, Stephen Hargrave, Paul Utting, Roy Kingston, Debbie Read und Zoe Repman, die Gesellschafter der Walstead Investments Limited (Maldon, Essex, Vereinigtes Königreich) und Walstead Capital Limited (London, Vereinigtes Königreich) beabsichtigen, indirekt alle Anteile an der Let's Print Holding AG (Neudörfl, Burgenland, Österreich) und ihrer Tochtergesellschaften zu erwerben, wobei sie auf Grundlage eines Syndikatsvertrages gemeinsame Kontrolle über die Zielgesellschaft ausüben werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Illustrationsdruck.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.05.2016 weggefallen.

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