Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
capiton AG; Ziylan Mağazacılık ve Pazarlama A.Ş; HR Group GmbH & Co. KG
BWB/Z-3018
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben besteht aus dem Erwerb von 59,41% der Anteile durch capiton AG (Berlin, Deutschland) an der HR Group GmbH & Co. KG (Osnabrück, Deutschland) samt ihren Tochtergesellschaften sowie dem Erwerb von gemeinsamer Kontrolle von capiton AG und Ziylan Mağazacılık ve Pazarlama A.Ş (Istanbul, Türkei) über die HR Group GmbH & Co. KG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzelhandel und Großhandel mit Schuhen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.05.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.05.2016 weggefallen.