Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Carlyle Group, L.P.; Centre Lane Partners III, L.P.; Blyth, lnc.; CL Products International LLC - BWB/Z-3017 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Carlyle Group, L.P.; Centre Lane Partners III, L.P.; Blyth, lnc.; CL Products International LLC

BWB/Z-3017

08.04.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Fonds, die von mit The Carlyle Group, L.P. (Vereinigte Staaten) verbundenen Unternehmen verwaltet werden, und Centre Lane Partners III, L.P. (Vereinigte Staaten) beabsichtigen, eine Holdinggesellschaft zu gründen, an der sie je 50% der Anteile halten werden und die Centre Lane Partners III, L.P. kontrollieren wird. The Carlyle Group, L.P. wird ihre Beteiligung an Blyth, lnc. (Vereinigte Staaten) in die Holdinggesellschaft einbringen, und Centre Lane Partners III, L.P. wird ihre Beteiligung an CL Products International LLC (Vereinigte Staaten) in die Holdinggesellschaft einbringen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Kerzen und Duftprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.05.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.05.2016 weggefallen.

zurück zur Übersicht