Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Flint Group GmbH; Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA - BWB/Z-3016 | Bundeswettbewerbsbehörde

Flint Group GmbH; Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA

BWB/Z-3016

07.04.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Flint Group GmbH (Stuttgart, Deutschland) beabsichtigt, alle wesentlichen Vermögensgegenstände des Rollenoffsetdruckfarben-Geschäfts der Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA (Siegburg, Deutschland) im Wege eines Asset Deals zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Druckfarben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.05.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.05.2016 weggefallen.

zurück zur Übersicht