Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Possehl Mittelstandsbeteiligungen GmbH; ARBA-Gruppe - BWB/Z-3015 | Bundeswettbewerbsbehörde

Possehl Mittelstandsbeteiligungen GmbH; ARBA-Gruppe

BWB/Z-3015

06.04.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Possehl Mittelstandsbeteiligungen GmbH beabsichtigt über ihre Tochtergesellschaft ARBA GmbH den Erwerb von 100% der Geschäftsanteile und somit alleiniger Kontrolle an ARBAprocessing GmbH (Deutschland), Schwarte Jansky GmbH (Österreich), Schwarte Milfor Sp.z.o.o. (Polen) und ARBA Behälterbau und Service GmbH (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Fahrzeugaufbauten und Komponenten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.05.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.05.2016 weggefallen.

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