Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

REWE-ZENTRALFINANZ eG; COOPELEC SCRL - BWB/Z-3014 | Bundeswettbewerbsbehörde

REWE-ZENTRALFINANZ eG; COOPELEC SCRL

BWB/Z-3014

06.04.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

REWE-ZENTRALFINANZ eG (Köln, Deutschland) und COOPELEC SCRL (Brüssel, Belgien) beabsichtigen (direkt und/oder indirekt über verbundene Unternehmen), 50% bzw. 49,9% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über eine neu zu gründende Gesellschaft voraussichtlich mit Sitz in Belgien zu erwerben, welche bestimmte Einkaufsaktivitäten der Muttergesellschaften übernehmen wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Beschaffung von Konsumgütern des täglichen Bedarfs.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.05.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.05.2016 weggefallen.

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