Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Western Digital Technologies, lnc.; Secure Content Storage Association LLC - BWB/Z-3011 | Bundeswettbewerbsbehörde

Western Digital Technologies, lnc.; Secure Content Storage Association LLC

BWB/Z-3011

05.04.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Im Wege eines indirekten Erwerbs zusätzlicher Anteile beabsichtigt Western Digital Technologies, lnc., USA, ihren Anteil an Secure Storage Association LLC, USA, auf 50% zu erhöhen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung von Digital Rights Management-Lösungen für den Schutz hochauflösender Unterhaltungsinhalte auf portablen Medien und Festplattenspeichern.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.05.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.05.2016 weggefallen.

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