Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STRABAG SE; TECH GATE VIENNA Wissenschafts- und Technologiepark GmbH - BWB/Z-3008 | Bundeswettbewerbsbehörde

STRABAG SE; TECH GATE VIENNA Wissenschafts- und Technologiepark GmbH

BWB/Z-3008

04.04.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​STRABAG SE (Wien) und ihre Tochtergesellschaft, die STDC lmmo GmbH (in Gründung), beabsichtigen den Erwerb von sämtlichen Geschäftsanteilen an der TECH GATE VIENNA Wissenschafts- und Technologiepark GmbH, in deren Eigentum das Bürogebäude "Tech Gate" (1220 Wien, Donau-City-Straße 1) steht.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.05.2016 weggefallen.

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