Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT International Holdings B.V.; Sitecore Corporation A/S - BWB/Z-3006 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT International Holdings B.V.; Sitecore Corporation A/S

BWB/Z-3006

01.04.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Der Investmentfonds EQT VII beabsichtigt, über seinen Manager EQT Services (UK) Limited (London, Vereinigtes Königreich), alleinige Kontrolle über Sitecore Corporation A/S (Kopenhagen, Dänemark) und deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Software für Web Content Management (Informationstechnologie).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.04.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.04.2016 weggefallen.

zurück zur Übersicht