Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

"Dach und Wand" Handels GmbH; Teilbetrieb von Carl Steiner Handwerks- und Industriebedarf GmbH & Co KG; Teilbetrieb von F. Eberhardt Stahlgroßhandel GmbH & Co KG - BWB/Z-3005 | Bundeswettbewerbsbehörde

"Dach und Wand" Handels GmbH; Teilbetrieb von Carl Steiner Handwerks- und Industriebedarf GmbH & Co KG; Teilbetrieb von F. Eberhardt Stahlgroßhandel GmbH & Co KG

BWB/Z-3005

01.04.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angemeldet wird der Erwerb der Teilbetriebe "Bedachung" von der Carl Steiner Handwerks- und Industriebedarf GmbH & Co KG (5101 Bergheim bei Salzburg) und der F. Eberhardt Stahlgroßhandel GmbH & Co KG (8020 Graz) durch eine neu zu gründende Tochtergesellschaft der "Dach und Wand" Handels GmbH (4840 Vöcklabruck). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den technischen Großhandel.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.04.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.04.2016 weggefallen.

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