Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Rail Cargo Austria AG; PCT Private Car Train GmbH
BWB/Z-3004
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Rail Cargo Austria AG beabsichtigt, indirekt über ihre 100%-ige Tochtergesellschaft Rail Cargo Carrier Nemzetközi Árufuvarozási Korlátolt Felelősségű Társaság (Budapest, Ungarn) sämtliche Anteile und Stimmrechte an PCT Private Car Train GmbH (Wolnzach, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Güterverkehrsleistungen im Schienenverkehr samt Logistik- und Nebenleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.04.2016 weggefallen.