Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nestlé Skin Health S.A.; Guthy-Renker LLC - BWB/Z-3003 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nestlé Skin Health S.A.; Guthy-Renker LLC

BWB/Z-3003

29.03.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Nestlé Skin Health S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von Nestle S.A., beabsichtigt, im Wege eines Anteilserwerbs von Guthy-Renker LLC die alleinige Kontrolle über deren Geschäftsbereich für die Behandlung von Akne zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Produkten für die Behandlung von Akne.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.04.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.04.2016 weggefallen.

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