Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kiefel GmbH; Brückner Holding GmbH; Mould & Matic Solutions GmbH; Mould & Matic Solutions s.r.o.
BWB/Z-3000
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Kiefel GmbH (Freilassing, Deutschland) und Brückner Holding GmbH (Wien, Österreich) beabsichtigen, insgesamt 100% der Anteile an Mould & Matic Solutions GmbH (Micheldorf, Österreich) und indirekt 51% der Anteile an Mould & Matic Solutions s.r.o. (Slušovice, Tschechien) zu erwerben. Mould & Matic Solutions GmbH und Mould & Matic Solutions s.r.o. sind in der Herstellung und im Vertrieb von Werkzeugen für Thermoform- und Spritzgussmaschinen, Automatisierungslösungen im Bereich Thermoforming und Spritzguss sowie Maschinen und Werkzeuge im Spritz-Streck-Blassegment tätig. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Maschinen- und Werkzeugbau.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.04.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.04.2016 weggefallen.