Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sumec Machinery & Electric Co.; Metalsa Automotive Hainichen GmbH - BWB/Z-2999 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sumec Machinery & Electric Co.; Metalsa Automotive Hainichen GmbH

BWB/Z-2999

22.03.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die mittelbar durch Sumec Machinery & Electric Co., Ltd. (Volksrepublik China) kontrollierte SUMEC lndustrial Investment GmbH i.Gr. (Deutschland) beabsichtigt, 100% der Anteile an Metalsa Automotive Hainichen GmbH (Deutschland) von ihrer Alleingesellschafterin Metalsa Automotive GmbH (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Fahrzeugbauteilen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.04.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.04.2016 weggefallen.

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