Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Novo A/S; Nordic Capital Limited; Explorer Holdings, Inc. - BWB/Z-2996 | Bundeswettbewerbsbehörde

Novo A/S; Nordic Capital Limited; Explorer Holdings, Inc.

BWB/Z-2996

18.03.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Novo A/S (Hellerup, Dänemark) beabsichtigt den indirekten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung von 25% bis 30% der Anteile an Explorer Holdings, Inc. (Philadelphia, Pennsylvania, USA), der Holdinggesellschaft von eResearch Technology, Inc. (Philadelphia, Pennsylvania, USA). Zeitgleich beabsichtigt Nordic Capital Limited (Jersey, Kanalinseln) den indirekten Erwerb von 70% bis 75% der Anteile und dadurch die alleinige Kontrolle über Explorer Holdings, Inc. (Philadelphia, Pennsylvania, USA). Die geplante Transaktion betrifft IT-Dienstleistungen für Life Science Unternehmen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.04.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.04.2016 weggefallen.

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