Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

H.I.G. Capital; Polymer Additives Holdings, Inc.; Akcros Holdings Ltd - BWB/Z-2995 | Bundeswettbewerbsbehörde

H.I.G. Capital; Polymer Additives Holdings, Inc.; Akcros Holdings Ltd

BWB/Z-2995

17.03.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​H.I.G. Capital (Miami, USA) beabsichtigt, indirekt durch Polymer Additives Holdings, Inc. (Ohio, USA) alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Akcros Holdings Ltd (Stratford-upon-Avon, Vereinigtes Königreich) und ihren Tochtergesellschaften Akcros Chemicals Inc, Additives Akcros Chemicals India PVT Ltd., Akcros Hong Kong Ltd., Akcros Chemicals Ltd. (einschließlich der italienischen Niederlassung von Akcros Chemicals Ltd) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft chemische Zusatzstoffe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.04.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.04.2016 weggefallen.

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