Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.H.; Bilfinger MCE GmbH
BWB/Z-2994
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Transaktion besteht aus dem Erwerb von 100% der Anteile an der Bilfinger MCE GmbH (Linz, Österreich), welche wiederum jeweils 100% der Anteile an der Bilfinger MCE Slanỷ s.r.o. (Tschechien) und der Bilfinger MCE Nyíregyháza Korlátolt Felelősségű Társaság (Ungarn) hält, durch die HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.H. (Perg, Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bauindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.04.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.04.2016 weggefallen.