Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Palfinger AG; MYCSA DISTRIBUIDORA DE GRÜAS, S.L. - BWB/Z-2991 | Bundeswettbewerbsbehörde

Palfinger AG; MYCSA DISTRIBUIDORA DE GRÜAS, S.L.

BWB/Z-2991

16.03.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Palfinger AG (Bergheim bei Salzburg) beabsichtigt, durch ihr Tochterunternehmen Palfinger EMEA GmbH einen Anteil von 75% und damit alleinige Kontrolle an MYCSA DISTRIBUIDORA DE GRÜAS, S.L. (Spanien) sowie deren Tochterunternehmen und Joint Ventures zu erwerben, welche als Generalimporteur und Vertragshändler für Palfinger Produkte und damit zusammenhängende Services in Spanien und Portugal tätig sind. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von diversen Typen von Kranen und anderen Hebelösungen sowie Erbringung damit zusammenhängender Services.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.04.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.04.2016 weggefallen.

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