Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

International Business Machines Corporation (IBM); Truven Holding, Corp. - BWB/Z-2984 | Bundeswettbewerbsbehörde

International Business Machines Corporation (IBM); Truven Holding, Corp.

BWB/Z-2984

10.03.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb des gesamten Stammkapitals von Truven Holding, Corp. (Michigan, USA) durch die International Business Machines Corporation (New York, USA). Nach dem Zusammenschluss wird IBM über 100% der Anteile und damit über die alleinige Kontrolle über Truven Holding, Corp. verfügen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Software und IT-Dienstleistungen im Bereich Clinical Analytics Solutions.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.04.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.04.2016 weggefallen.

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