Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Diebold, Incorporated; Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft - BWB/Z-2980 | Bundeswettbewerbsbehörde

Diebold, Incorporated; Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft

BWB/Z-2980

29.02.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb alleiniger Kontrolle über Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft (Paderborn, Deutschland) durch Diebold, Incorporated (North Canton, USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich financial self-service solutions.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.03.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Fristverlängerung

Die Anmelderin hat am 23.03.2016 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 12April 2016.

Zurückziehung

Die Anmelderin hat die Zusammenschlussanmeldung BWB/Z-2980 mit 08.04.2016 zurückgezogen. Der Zusammenschluss wurde unter der Zahl BWB/Z-3019 am 11.04.2016 erneut eingebracht.

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