Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PORR AG; Porr Bau GmbH; bpp Bautechnik GmbH - BWB/Z-2974 | Bundeswettbewerbsbehörde

PORR AG; Porr Bau GmbH; bpp Bautechnik GmbH

BWB/Z-2974

26.02.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PORR AG (Wien) beabsichtigt, über ihre 100%-ige Tochtergesellschaft Porr Bau GmbH (Wien), 94% der Anteile an der bpp Bautechnik GmbH (Pichl bei Wels) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Betonsanierung und Fassadeninstandsetzung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.03.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.03.2016 weggefallen.

zurück zur Übersicht