Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

kununu GmbH; Monster Worldwide, Inc. - BWB/Z-2973 | Bundeswettbewerbsbehörde

kununu GmbH; Monster Worldwide, Inc.

BWB/Z-2973

24.02.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die kununu GmbH (Österreich) und Monster Worldwide, Inc. (USA) beabsichtigen, ein Gemeinschaftsunternehmen zum Zwecke des Betriebs und der Vermarktung einer Arbeitgeberbewertungsplattform (Employer Review) und zugehöriger sog. EmployerBranding-Produkte (z.B. Unternehmensprofile, Star Rating und Awards) in den USA zu gründen und unter der URL www.kununu.com/us zu betreiben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Elektro-, Elektronik und Informationstechnologie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.03.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.03.2016 weggefallen.

zurück zur Übersicht