Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PGV GmbH & Co KG; Schmitt & Trunk Buch und Presse GmbH & Co. KG; Schmitt & PGV Trunk GmbH - BWB/Z-2972 | Bundeswettbewerbsbehörde

PGV GmbH & Co KG; Schmitt & Trunk Buch und Presse GmbH & Co. KG; Schmitt & PGV Trunk GmbH

BWB/Z-2972

23.02.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft die geplante Anteilserhöhung auf 33% an der Schmitt & Trunk Buch und Presse GmbH & Co. KG sowie an deren Komplementärin Schmitt & PGV Trunk GmbH (Österreich) durch die PGV GmbH & Co KG. PGV GmbH & Co KG ist Teil der MELO Group (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzelhandel auf Flughäfen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.03.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.03.2016 weggefallen.

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