Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ARP Twentyone GmbH; Remus & Sebring Holding AG - BWB/Z-2966 | Bundeswettbewerbsbehörde

ARP Twentyone GmbH; Remus & Sebring Holding AG

BWB/Z-2966

17.02.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb einer Beteiligung von 74,9% der Anteile an der Remus & Sebring Holding AG (8572 Bärnbach) durch die ARP Twentyone GmbH (1010 Wien). Betroffener Geschäftsbereich ist die Herstellung von Abgasanlagen für Kraftfahrzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.03.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.03.2016 weggefallen.

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