Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UNIPETROL, a.s.; OMV Česká republika, s.r.o. - BWB/Z-2964 | Bundeswettbewerbsbehörde

UNIPETROL, a.s.; OMV Česká republika, s.r.o.

BWB/Z-2964

16.02.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der geplante Erwerb von Vermögensbestandteilen durch UNIPETROL, a.s. (Prag, Tschechische Republik), nämlich von 68 Tankstellen, die von OMV Česká republika, s.r.o. (Prag, Tschechische Republik) in der Tschechischen Republik betrieben werden.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.03.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.03.2016 weggefallen.

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