Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Siemens Aktiengesellschaft; Gimv NV; Adviesbeheer Gimv Venture Capital 2010 NV; thinkstep AG
BWB/Z-2963
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Unmittelbarer und mittelbarer Anteilserwerb von jeweils mehr als 25% jedoch weniger als 50% an der thinkstep AG, Hauptstraße 111-113, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Deutschland durch Siemens Aktiengesellschaft, Wittelsbacherplatz 2, 80333 München, Deutschland und Gimv NV und Adviesbeheer Gimv Venture Capital 2010 NV, Karel Oomsstraat 37, 2018 Antwerpen, Belgien. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Geschäftsbereiche Software und Consulting im Bereich Produkt- und Unternehmensnachhaltigkeit.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.03.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.03.2016 weggefallen.