Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wincor Nixdorf International GmbH; Giesecke & Devrient GmbH; CI Tech Components AG - BWB/Z-2959 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wincor Nixdorf International GmbH; Giesecke & Devrient GmbH; CI Tech Components AG

BWB/Z-2959

12.02.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Wincor Nixdorf International GmbH (Deutschland) beabsichtigt, indirekt 75% der Geschäftsanteile an einer neu zu gründenden Gesellschaft zu erwerben, in welche das Geschäft mit Banknoten-Sensoren der CI Tech Components AG (Schweiz) eingebracht wird. Im Gegenzug beabsichtigt Giesecke & Devrient GmbH (Deutschland), ihren Anteil an der CI Tech Components AG (Schweiz), in welcher das Geschäft mit Modulen zur Banknotenannahme und Banknotenwiederausgabe verbleibt, auf 75% auszubauen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Module zur Banknotenannahme und Banknotenwiederausgabe und Banknoten-Sensoren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.03.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.03.2016 weggefallen.

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