Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
GeraNova Bruckmann Verlagshaus GmbH; G+J NG Media GmbH & Co. KG; G+J NG Media Verwaltungsgesellschaft mbH; NG Malik Buchgesellschaft GmbH
BWB/Z-2956
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
GeraNova Bruckmann Verlagshaus GmbH beabsichtigt, die derzeit von der Piper Verlag GmbH gehaltenen Anteile an der G+J NG Media GmbH & Co. KG (50%) und diejenigen an deren Komplementärin G+J NG Media Verwaltungsgesellschaft mbH (50%) sowie die an der NG Malik Buchgesellschaft GmbH gehaltenen Anteile (51%) zu erwerben. Die übrigen Anteile an den Zielgesellschaften werden jeweils von der Gruner + Jahr GmbH & Co. KG gehalten. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Zeitschriften- und Buchverlag.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.03.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.03.2016 weggefallen.