Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volksbank Gewerbe- und Handelsbank Kärnten eGen; Volksbank Kärnten Süd e.Gen.; VOLKSBANK OBERKÄRNTEN reg.Gen.m.b.H.; Volksbank Feldkirchen eG - BWB/Z-2940 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volksbank Gewerbe- und Handelsbank Kärnten eGen; Volksbank Kärnten Süd e.Gen.; VOLKSBANK OBERKÄRNTEN reg.Gen.m.b.H.; Volksbank Feldkirchen eG

BWB/Z-2940

22.01.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens ist die Verschmelzung der Volksbank Kärnten Süd e.Gen., der VOLKSBANK OBERKÄRNTEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und der Volksbank Feldkirchen eG als übertragende Gesellschaften auf die Volksbank Gewerbe- und Handelsbank Kärnten eGen als übernehmende Gesellschaft. Es handelt sich um eine Verschmelzung nach dem Genossenschaftsverschmelzungsgesetz, bei der die übertragenden Genossenschaften als Folge der Verschmelzung erlöschen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.02.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.02.2016 weggefallen.

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