Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Vestas Wind Systems A/S; Availon Holding GmbH - BWB/Z-2938 | Bundeswettbewerbsbehörde

Vestas Wind Systems A/S; Availon Holding GmbH

BWB/Z-2938

21.01.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Vestas Wind Systems A/S (Dänemark) beabsichtigt, indirekt von Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG und von den bestehenden Minderheitsaktionären die alleinige Kontrolle über die Availon Holding GmbH (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Service für Windkraftanlagen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.02.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.02.2016 weggefallen.

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