Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

REWE International AG; Zielpunkt GmbH - BWB/Z-2936 | Bundeswettbewerbsbehörde

REWE International AG; Zielpunkt GmbH

BWB/Z-2936

21.01.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 30 Filialen der Zielpunkt GmbH, Österreich durch Handelsfirmen der REWE International AG, Österreich. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Lebensmitteleinzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.02.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

​Der von REWE angemeldete Zusammenschluss wurde unter Abgabe substantieller Auflagen seitens REWE für 25 Filialen aus wettbewerblicher Sicht freigegeben. Hinsichtlich des geplanten Erwerbs von 5 Filialen wurde das Vorhaben von REWE zurückgezogen.

Pressemitteilung der BWB vom 18.2.2016

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.02.2016 weggefallen.

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