Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Austrian Gaming Holding a.s.; Medial Beteiligungsgesellschaft m.b.H.; Casinos Austria AG - BWB/Z-2933 | Bundeswettbewerbsbehörde

Austrian Gaming Holding a.s.; Medial Beteiligungsgesellschaft m.b.H.; Casinos Austria AG

BWB/Z-2933

20.01.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Austrian Gaming Holding a.s. (AGH) beabsichtigt, (i) ihre derzeitige (indirekte) Beteiligung im Umfang von 29,63% an Medial Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (Medial) durch den Erwerb weiterer Beteiligungen von 59,26% auf 88,89% der Geschäftsanteile an Medial zu erhöhen und (ii) 16,79% der Aktien der Casinos Austria Aktiengesellschaft (CASAG) zu erwerben. Medial hält 38,29% der Aktien der CASAG. Durch diese Erwerbsvorgänge wird AGH somit direkt bzw. indirekt 50,82% der Aktien halten und somit alleinige Kontrolle an CASAG erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Freizeitwirtschaft und sonstige Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.02.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

zurück zur Übersicht