Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

delfort international GmbH; DELFOCO GmbH; Mundet lnc.; Mundet lnc Mex lmpresora S.A. - BWB/Z-2930 | Bundeswettbewerbsbehörde

delfort international GmbH; DELFOCO GmbH; Mundet lnc.; Mundet lnc Mex lmpresora S.A.

BWB/Z-2930

18.01.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb sämtlicher Anteile an der Mundet lnc. (Virginia, USA) sowie sämtlicher Anteile an der Mundet lnc Mex lmpresora S.A. (Lerma, Mexiko) durch die delfort international GmbH (Traun, Österreich) sowie DELFOCO GmbH (Traun, Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Druck und Converting von Spezialpapieren für die Zigarettenindustrie und Bedrucken von flexiblen Verpackungen und Etiketten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.02.2016 weggefallen.

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