Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH; Dorsch Holding GmbH - BWB/Z-2928 | Bundeswettbewerbsbehörde

RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH; Dorsch Holding GmbH

BWB/Z-2928

18.01.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH (Essen, Deutschland) beabsichtigt, 70% der Stimmrechte und Kapitalanteile an Dorsch Holding GmbH (Offenbach am Main, Deutschland) zu erwerben. Dorsch Holding GmbH und ihre Konzerngesellschaften sind ein Planungs- und Beratungsunternehmen im Bereich von Engineering-Dienstleistungen für Infrastruktur- und Bauprojekte   (Bauingenieurdienstleistungen). 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.02.2016 weggefallen.

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