Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kapsch TrafficCom AG; Vermögenswerte von Schneider Electric Industries SAS - BWB/Z-2926 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kapsch TrafficCom AG; Vermögenswerte von Schneider Electric Industries SAS

BWB/Z-2926

15.01.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb von Vermögenswerten der Transport-Geschäftssparte von Schneider Electric Industries SAS durch Kapsch TrafficCom AG (und/oder einer ihrer Tochtergesellschaften) im Wege eines Asset und Share-Deals. Im Zuge der Transaktion wird eine 100%-ige Beteiligung an Telvent Tráfico y Transporte SA und Schneider Electric Mobility NA, Inc. erworben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Transport/Intelligente Verkehrssysteme (ITS).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.02.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.02.2016 weggefallen.

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